Caritas Sozialstation und
Tagespflege Nürnberg-Nord e.V.
Caritas Sozialstation und Tagespflege Nürnberg-Nord e.V.

Kölner Str. 32 • 90425 Nürnberg • Tel. 09 11 / 34 39 40

Telefon
09 11 / 34 39 40
Melde-Beschwerdestelle

Für Beschwerden von Mitarbeitenden und externen Hinweisgebenden gibt es eine unparteiische, unabhängige und nicht an Weisungen gebundene interne Meldestelle.

Ziel der Einrichtung der internen Meldestelle ist einerseits, Mitarbeitenden ein Arbeitgeber zu sein, der Gleichstellung und Gleichbehandlung als Selbstverständnis wahrnimmt und entsprechend die Möglichkeit gibt, Beschwerden zu äußern.

Andererseits wollen wir mit der Einrichtung der internen Meldestelle erreichen, Risiken und Schäden für Personen und die Caritas-Sozialstation und Tagespflege Nürnberg-Nord e.V. zu vermeiden und sehen dies als Bereicherung im Compliance-Management. Wir sind offen für Hinweise, wenn Sie der Meinung sind, dass insbesondere gesetzliche Verstöße vorliegen.

Für Ihre Meldung bzw. Beschwerde können Sie

  • diese für Meldungen bzw. Beschwerden eingerichtete Plattform verwenden. Zugriff auf eingehende Meldungen haben lediglich die Mandatsträger der internen Meldestelle / Beschwerdestelle. petra.ittner@caritas-sozialstation-nbg-nord.de
  • diese formlos (zum Schutz insbesondere Ihrer Daten jedoch in einem verschlossenen Kuvert mit dem Hinweis „An die Meldestelle des [Rechtsträger]– vertraulich“) in den Haus-Briefkasten per Post bzw. per E-Mail (siehe unter „Kontakt“) schicken.
  • Kontakt mit der Mitarbeitervertretung (MAV) aufnehmen und Ihre Meldung bzw. Beschwerde mündlich, telefonisch oder persönlich bei der Meldestelle vortragen. Die Geschäftszeiten der internen Meldestelle sind während der üblichen Geschäftszeiten auf den entsprechenden Homepages einzusehen .

Meldungen über Verstöße können auch anonym abgegeben werden. Wenn Sie Ihre Kontaktdaten nicht mitteilen möchten, wird die Meldung anonym und datenschutzkonform gespeichert – Sie sollten in diesem Fall darauf achten, dass der Inhalt der Meldung keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt. Beim Einreichen der Meldung können Sie optional einen sicheren Postkasten erstellen, ohne die eigene Identität preiszugeben. Die Ausübung Ihres Beschwerde-/Melderechts ist mit keinerlei nachteiligen Konsequenzen, wie Repressalien, ungerechter Behandlung, Diskriminierung, Vergeltung, Kündigung o.ä. verbunden. Wir nehmen Ihre Meldung bzw. Beschwerde ernst und behandeln diese stets vertraulich.

Bitte beachten Sie:

Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass Ihnen selbstverständlich auch andere Stellen zur Geltendmachung Ihrer Meldungen bzw. Beschwerden offenstehen. Explizit weisen wir auf den Kontakt zur Mitarbeitervertretung hin.
Im Rahmen des HinSchG stehen Ihnen auch folgende externe Meldestellen zur Verfügung:


Hinweise zur Meldung über Verstöße, Verfahren

  1. Grundsätzlich wird Ihre Identität ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keinen anderen Personen als gegenüber der*m für die Meldestelle verantwortlichen und vertraulichen Person(enkreis) im jeweiligen Rechtsträger und den erforderlich einzubindenden zuständigen Abteilungen und Stellen offengelegt (Ausnahmen können insbesondere bei behördlichen Untersuchungen oder in Gerichtsverfahren gelten). Sie können Ihre Meldung selbstverständlich auch anonym abgeben, indem Sie keine persönlichen Informationen angeben, die eine Identifikation zu Ihrer Person ermöglichen. Die Aufklärung eines Verstoßes kann unter Umständen effektiver erfolgen, wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben.

  2. Lediglich die*der für die Meldestelle verantwortliche und vertrauliche Person(enkreis) erhält in einem ersten Schritt Kenntnis von Ihrer Meldung und begleitet die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Nicht befugte Personen erhalten keinen Zugriff auf Ihre Meldung. Sämtliche Informationen Ihrer Meldung werden streng vertraulich behandelt.

  3. Das Hinweisgeber-System bezweckt die Entgegennahme von Meldungen über Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien. Für allgemeine Beschwerden oder Fragen zu Leistungen der Caritas-Sozialstation und Tagespflege Nürnberg-Nord e.V. wenden Sie sich bitte an unsere jeweiligen allgemeinen Kontaktadressen.

  4. Bitte geben Sie nur solche Meldungen ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies u.U. eine Strafbarkeit für den Hinweisgeber begründen kann. In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder Aussage dritter Personen. Hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche verweisen wir explizit auf § 38 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

  5. Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung

  6. Anschließend prüft und bewertet die*der für die Meldestelle verantwortliche und vertrauliche Person(enkreis) den Sachverhalt, nimmt erforderliche Schritte der Aufklärung vor und leitet Folgemaßnahmen ein. Bei Meldungen im Rahmen des Gewaltschutzes erfolgt eine umgehende Weiterleitung und Abgabe des Sachverhaltes an die Ansprechperson im Rahmen des Gewaltschutzes aufgrund unseres Gewaltschutzkonzeptes. Sie erhalten innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung durch die*den für die Meldestelle verantwortliche und vertrauliche Person(enkreis) über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen (wie etwa interne Nachforschungen oder Ermittlungen).

Um Ihre Meldung / Beschwerde bearbeiten zu können, müssen wir genau verstehen, wie sich der Sachverhalt ereignet hat. Es ist daher wichtig, dass Sie möglichst genaue und für Dritte nachvollziehbare Angaben machen. Je mehr Informationen Sie mitteilen, desto eher ist es uns möglich, Ihrem Hinweis nachzugehen.

  • Welches Einrichtung / Welcher Rechtsträger ist betroffen
  • Welches Themengebiet betrifft ihre Meldung / Beschwerde?
  • Welchen Bezug haben Sie zum ausgewählten Unternehmen?
  • Wann ereignete sich der Sachverhalt?
  • Wo hat sich der Sachverhalt ereignet?

Hinweis: Bitte geben Sie hier möglichst auch den Namen der Einrichtung an Wurden vor Abgabe dieser Meldung / Beschwerde bereits weitere Stellen informiert?

  • Bitte schildern Sie den Sachverhalt so genau wie möglich

Hinweis: Bitte geben Sie möglichst auch die Funktion an Gibt es Zeugen, ergänzende Dokumente oder Beweise?